Bestohlen im Ausland
Versicherung zahlt nur bei schneller Meldung
Werden Urlauber im Ausland bestohlen oder beraubt, sollten sie den Schaden ihrer Versicherung möglichst umgehend melden - sonst kann es zu Problemen bei der Regulierung kommen. Darauf weist der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) in Bad Windsheim hin.
In dem verhandelten Fall hatte ein Mann seine Versicherung auf Schadensersatz für eine geraubte Reisetasche verklagt. Gemeldet hatte er den Schaden allerdings erst zwei Monate nach der Rückkehr aus dem Urlaub. Das Gericht entschied, dass der Kläger im vorliegenden Fall seine Pflichten gegenüber der Versicherung verletzt habe - diese sei auf eine zeitnahe Schadensmeldung angewiesen, um eigene Aufklärungsmaßnahmen zu ergreifen. Der Mann hätte den Schaden unverzüglich der Versicherung mitteilen müssen - eine Verzögerung von zwei Monaten nach dem Raub sei nicht mehr unverzüglich.

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