Weiden
Bierflasche als Waffe
30-Jähriger sieht rot und verletzt Kontrahenten - Haft auf Bewährung
Weiden. (rns) "Einfach rot gesehen" habe er - und dann einem anderen die Bierflasche auf den Kopf geschlagen, bekannte ein 30-jähriger Weidener vor Strafrichter Peter Werner. Da das Gesetz die Bierflasche als "gefährliches Werkzeug" ansieht, war der Mann der gefährlichen Körperverletzung angeklagt.
Seine Ex-Frau habe ihn angerufen, dass ein Kosovo-Albaner versucht habe, sie zu vergewaltigen. Deshalb sei er in dessen Wohnung gefahren, wo er dann ausgeflippt sei, rechtfertigte der Bauarbeiter seinen Angriff. Eine entsprechende Anzeige bei der Polizei sei allerdings im Sande verlaufen. Die Bierflasche habe er nicht vorsätzlich benutzt. Vielmehr habe er sie von einem anderen bekommen, ausgetrunken, und dann sei "es eben passiert". Anschließend habe ihn der Geschädigte und dessen Bruder mit einem Messer verletzt.Schwer wogen für Staatsanwalt Wolfgang Voit die vier Vorstrafen des 30-Jährigen. Wegen Diebstahls, Hehlerei und Betrugs war er 1997, 1999 und 2001 verurteilt worden. 2007 war ein Strafbefehl wegen Fahrerflucht hinzugekommen. Da er aber sozial eingeordnet lebt, sich um seine Kinder kümmert und die Verurteilungen nicht einschlägiger Art sind, plädierte Voit auf ein Jahr Freiheitsstrafe zur Bewährung.
Richter Werner würdigte die Schuldeinsicht und Reue des Angeklagten und verurteilte ihn zu zehn Monaten Haft, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Zusätzlich muss er 1000 Euro an eine Selbsthilfegruppe für Suchtkranke zahlen.
Heute
Gestern

versenden
drucken
Leserbrief
kommentieren
