Ebermannsdorf
Vorerst kein Mobilfunkmast
Landratsamt setzt Bauantrag für Ebermannsdorf aus - Juristisches Neuland
Die Gegner eines Mobilfunkmastens in der Nähe der Ebermannsdorfer Schule können durchatmen: Das Landratsamt setzte den Bauantrag der Firma Vodaphone am 22. November für ein Jahr aus. Welche Auswirkung dies genau haben wird, steht noch nicht fest, denn es wurde juristisches Neuland betreten. Im Amt wird Widerspruch des Unternehmens erwartet.Wie mehrfach berichtet, will Vodaphone in Ebermannsdorf einen Mobilfunkmasten in der Nähe der Schule errichten. Dagegen bildete sich eine Bürgerinitiative, die auch mit einer Unterschriftenaktion versuchte, das Vorhaben zu verhindern. Im Gemeinderat, der zunächst zugestimmt hatte, setzte ebenfalls ein Umdenken ein.
Der Bauantrag sei an sich zulässig, informierte auf Anfrage unserer Zeitung gestern Baujurist Regierungsrat z.A. Matthias Steck. Doch seit dem 30. Juli gibt es den Absatz 3 in Paragraph 15 des Baugesetzes in der jetzigen Form. Danach ist ein Aussetzungsantrag möglich, davon wurde Gebrauch gemacht.
Dieser ist nur zulässig, wenn die Gemeinde beginnt, den Flächennutzungsplan neu zu erarbeiten und Standpunkte festzulegen, an denen Mobilfunkmasten nicht errichtet werden dürfen oder solche, an denen das möglich sein wird. Positive und negative Standorte würden so benannt.
"Das hat in Bayern bisher nach unserem Wissen noch niemand gegen den Willen der Netzbetreiber unternommen, es ist juristisches Neuland", sagte Steck gestern. Bis kurz vor Weihnachten bleibt Vodaphone Zeit, Widerspruch gegen den Aussetzungsbescheid einzulegen.
Es gibt laut Steck übrigens keinerlei Möglichkeiten, den Bau eines Mobilfunkmastens zu verbieten, weil Angst vor zu großer Strahlenbelastung besteht. Denn da sind Grenzwerte festgelegt, die von den Mobilfunkbetreibern nicht überschritten würden. Innerorts seien gar keine Baugenehmigungen notwendig, wenn die Masten nicht höher als zehn Meter gebaut würden.
Bisher sei nach juristischer Sicht eine Gesundheitsgefährdung durch Strahlenwerte aus dem Mobilfunk nicht bewiesen - eben wegen der existierenden und eingehaltenen Grenzwerte. "Könnte da jemand wissenschaftlich etwas anderes belegen, fiele dies alles um", hob Steck hervor.
Deshalb hätte das Vorhaben, den Masten an der geplanten Stelle zu verhindern nur einen Sinn, wenn städtebauliche Gründe geltend gemacht werden könnten, erläuterte der Baujurist. Dies gelte beispielsweise bei Landschaftsschutz, Denkmalschutz, wegen der eventuellen Errichtung eines Wohviertels an der angedachten Stelle oder weil genau dort die Trasse für eine Straße verlaufen könne.
"Die Schwierigkeit oder die Chance für Ebermannsdorf, das Vorhaben am vorgesehenen Standort zu verhindern, kann also nur sein, einen städtebaulichen Grund anzuführen", betonte der Jurist. Das Ergebnis der neuen Ebermannsdorfer Planungen werde das Landratsamt prüfen und dann entscheiden, ob der Grund maßgeblich ist oder nicht.
Dann könnten alle rechtlichen Konsequenzen folgen. "Ein derartiger Streit kann bis zum Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig gehen. Das würde Jahre dauern." Betroffen ist im Landkreis übrigens neben Ebermannsdorf auch Vilseck, wo ein ähnliches Vorgehen erwogen wird.
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