Von Peter Klewitz  |  14.03.2008  | Netzcode: 1305089
Regensburg

In "Versuchungssituation" geraten

Gutachten: Verurteilter Priester ist pädophil und homoerotisch - Einsatz in Seelsorge war verfehlt

Regensburg. Unbewegten Gesichts lässt Peter K. das nicht enden wollende Blitzlichtgewitter über sich ergehen. Der etwas korpulente 40-Jährige mit Stirnglatze und Brille sitzt in sich gekehrt neben seinem hoch gewachsenen Verteidiger, meist hat er die Augen geschlossen. Vor der Barriere im Saal 104 des Landgerichts Regensburg drängeln ein halbes Dutzend Kamerateams und noch mehr Fotografen.

Geständnis vor Gericht: Der ehemalige Pfarrer von
Geständnis vor Gericht: Der ehemalige Pfarrer von Riekofen (Kreis Regensburg) auf der Anklagebank des Landgerichts Regensburg. Wegen jahrelangen sexuellen Missbrauchs eines Ministranten ist er am Donnerstag zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Der wegen Missbrauchs vorbestrafte Mann muss zeitlich unbeschränkt in die Psychiatrie, um sich einer Therapie zu unterziehen. Bild: dpa
"Wir haben uns schon überlegt, ob wir auf die Papstwiese gehen müssen ..." eröffnet angesichts solchen Publikumsansturms Richter Karl Iglhaut leicht anzüglich die Sitzung der großen Jugendkammer gegen den suspendierten Pfarradministrator von Riekofen. Die ersten drei Stuhlreihen im proppenvollen Saal sind für die Medien, der Rest für die vielen Neugierigen, die sich schon eine Stunde vor Verhandlungsbeginn vor dem Saal und in den Gängen quetschen - und kein Verständnis dafür haben, dass ihnen die Tür buchstäblich erst Schlag 9 Uhr geöffnet wird.

Zahlreiche Schriftstücke



Ruhig nehmen sie dagegen den mehrfachen Ausschluss der Öffentlichkeit hin, den die Vertreterin des Nebenklägers, Claudia Schenk, beantragt: Die nicht anonymisierte Verlesung der Anklageschrift und später eine schriftliche Vereinbarung über einen Täter-Opfer-Ausgleich würde eine Identifizierung des heute 15-jährigen Jungen ermöglichen, gibt sie zu bedenken. Der sei infolge des sexuellen Missbrauchs durch den Priester schon stark traumatisiert und voller Scham und würde sicher in seinem Ansehen gemindert, wenn seine Identität bekannt würde.

Der Vorsitzende nimmt, nachdem Peter K. laut und deutlich sowohl seine Personalien angegeben als sich auch bei seinem Opfer und dessen Familie entschuldigt hat, rasch Spannung aus dem Verfahren. Mit Namen, Titel, Datum, Punkt und Komma werden von ihm und seinen Beisitzern zahlreiche Schriftstücke verlesen, darunter auch das Gutachten des Therapeuten, der K. nach dessen erstem Missbrauchsfall und anschließender Verurteilung untersucht und drei Jahre lang medizinisch betreut hat. Dies ist auch das Gutachten, auf das sich das Regensburger Ordinariat in all den vergangenen Monaten berufen hat.

"Kind unter Kindern"



Der damalige Therapeut hatte Peter K. ein regressives Verhalten bescheinigt. Er habe "Kind unter Kindern" sein wollen und weise keine Symptome eines Pädophilen auf, auch keine homosexuellen Neigungen. Vielmehr habe er sich beim Spielen mit den Ministranten mit ihnen identifiziert. Risikofaktoren hinsichtlich eines Rückfalls verneint das Gutachten des mittlerweile schon emeritierten Mediziners aus Saulgau.

Dr. Bernd Ottermann zerpflückt innerhalb von 45 Minuten dieses Gutachten. Bereits im Jahr 2000 hatte er als Chef des Bezirkskrankenhauses Straubing und häufiger psychiatrischer Gutachter bei Gericht in seinem Gutachten eine kernpädophile Veranlagung bei Peter K. festgestellt - und eine klar homoerotische Ausrichtung. Der Priester sei kein regredierter Fall, im Gegenteil: Eine solche Diagnose ermögliche ihm nur, seiner Verantwortung für seine sexuellen Verfehlungen auszuweichen.

Gutachten nicht angefordert



"Das ist ja gerade das Unverzeihliche, dass er einen Freibrief bekommen hat, vom fahrenden Zug abzuspringen", umschreibt der Gutachter die Situation nach der fehlgeleiteten Therapie und dem Wiedereinsatz des Peter K. in der Seelsorge. Dort musste er zwangsläufig wieder mit Kindern und Jugendlichen zusammenkommen. "Wenn jemand Kopfschmerzen hat, wie kann ich ihn dann wegen Fußpilz behandeln!" - gibt Ottermann zu bedenken und moniert, dass der andere Therapeut die Möglichkeit gehabt hätte, das Ottermannsche Gutachten anzufordern. So etwas sei bei psychotherapeutischen Behandlungen absolut üblich.

Und eben dies, so Richter Iglhaut bei der Urteilsverkündung um 18 Uhr, hätte auch die Diözese tun können. Damit schloss die Jugendkammer eine Mitbeteiligung des Bistums an der "Versuchungssituation" nicht aus, in die Peter K. durch seinen Einsatz in der gemeindlichen Seelsorge geraten war. Dass der suspendierte Priester voll geständig war und angesichts fehlenden Kontrollvermögens nur gemindert schuldfähig ist, ließen Oberstaatsanwältin Elfriede Schütz und die Richter ein relativ geringes Strafmaß finden.


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