Vorwärtsverteidigung statt eines Schuldbekenntnisses
Kommentar von Peter Klewitz
Fast kann man die Uhr danach stellen. Da ist das Urteil über den suspendierten Priester noch nicht gesprochen, kritisiert sein Generalvikar bereits die "beispiellose, bundesweite Diffamierungskampagne" seitens der Medien gegen das Regensburger Bistum. Michael Fuchs spricht - und das tut er sicher nicht aus eigenen Stücken, sondern auf Geheiß seines Oberhirten, von dem derlei Formulierungen schon häufig hörbar wurden - von "erschreckender Desinformation und Faktenresistenz" mancher Medien.
Dabei hat die Verhandlung gegen den pädophilen Peter K. eben das bestätigt, was die seitens Gerhard Ludwig Müller schuldig gesprochenen Zeitungen, Funk- und TV-Häuser mehrfach publiziert hatten: Die Diözese wusste von der Seelsorgearbeit in Riekofen, die nachweislich schon lange vor Ablauf seiner Bewährungsfrist im Juli 2003 begonnen hatte, aushilfsweise sogar beinahe zeitgleich mit deren Beginn, nämlich im Jahr 2000. Ab 2001 war der nun als Wiederholungstäter verurteilte Geistliche faktisch als verantwortlicher Pfarrer in Riekofen tätig, auch wenn er erst 2004 zum Pfarradministrator ernannt wurde.
Vorwärtsverteidigung statt eines Schuldbekenntnisses
Kommentar von Peter Klewitz
Eine Liste von Ministrantenausflügen in alle Himmelsrichtungen, von Hamburg bis Rom, gut dokumentiert in Zeitungsberichten, beweist die intensiven Aktivitäten des homoerotisch ausgerichteten Pädophilen in der Jugendarbeit. Eben da aber durfte er laut Gerichtsurteil nicht vor Ablauf der Bewährungsauflage und Absolvieren einer erfolgreichen Therapie eingesetzt werden.
Niemand seitens der Bistumsleitung hatte sich berufen gefühlt, einmal nachzuprüfen, ob der vorbestrafte Seelsorger nicht doch wieder Nähe und Vertrauen zu Kindern aufbaute, die naturgemäß einer kirchlichen Autorität nichts Schlimmes zutrauen. Natürlich, "wir können nicht in allen Pfarreien unsere Seelsorger überwachen" - da hat der Bischöfliche Pressesprecher schon recht. Dennoch macht eine solche Aussage angesichts eines solchen Falles frösteln. "Bin ich denn der Hüter meines Bruders?", fällt dem Zuhörer da ein.
Juristisch ist dem Diözesanhirten sicher nichts vorzuwerfen, menschlich hat er sich ins Abseits gestellt. Im Sinn des Wortes - denn nicht er als Person drückt dem traumatisierten Jungen und seiner Familie "tiefstes Bedauern" aus und bietet die Vermittlung therapeutischer Hilfe an, sondern das Bischöfliche Ordinariat. Der Bischof selbst werde "zu einem geeigneten Zeitpunkt in die Seelsorgeeinheit kommen", lässt er kühl verlautbaren. Ob ihn die Riekofener da noch sehen wollen?