22-Jähriger wegen Beleidigung eines Polizisten zu 1200 Euro Geldstrafe verurteilt
Amberg.(ina) "Vielleicht ist es gar nicht gut, wenn man immer von der Strafverfolgung absieht", meinte Leitender Oberstaatsanwalt Walter Leupold am Montag in seinem Plädoyer angesichts der vier Einträge eines 22-jährigen Landkreisbewohners im Bundeszentralregister. Der Soldat saß am Amtsgericht erneut auf der Anklagebank, weil er einen Polizeibeamten bei einem außerdienstlichen Aufeinandertreffen als "Deppen" bezeichnet haben soll. Der 22-Jährige wurde am Ende für schuldig befunden und wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt.
Die ehrenrührige Äußerung soll laut Anklage bei einer Faschingsveranstaltung Anfang Februar in Vilseck gefallen sein. Der Soldat gab an, dass er sich "nicht daran erinnern kann", das gesagt zu haben. Ausschließen könne er es jedoch auch nicht, weshalb er sich zwischenzeitlich bei dem Polizisten schriftlich entschuldigt hatte. Der Beamte reagierte darauf jedoch nicht, weil der Neukirchener sein "Vertrauen schon mal missbraucht" habe.
20.08.2008
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"Depp" kommt teuer zu stehen
22-Jähriger wegen Beleidigung eines Polizisten zu 1200 Euro Geldstrafe verurteilt
An dem besagten Abend gab der Angeklagte mehrmals Flaschen zurück, um das Pfand dafür zu bekommen. Das kam dem Polizisten, der sich privat bei der Veranstaltung aufgehalten hatte, seltsam vor. Er mischte sich in das Geschehen ein, im Laufe der Diskussion mit dem 22-Jährigen soll dann auch die Beleidigung gefallen sein.
Das Gericht sah das am Ende auch aufgrund der eigenen Einlassungen des Landkreisbewohners als erwiesen an. Ins Urteil floss dann ebenfalls ein, dass der Soldat "kein unbeschriebenes Blatt" ist: Er trat bereits vier Mal strafrechtlich in Erscheinung - unter anderem wegen Beihilfe zum Diebstahl und Körperverletzung - und steht unter Bewährung.
"Langsam wird es etwas viel", befand denn auch Richter Nikolaus Bierast und mahnte den 22-Jährigen eindringlich: "So kann es ja nicht weitergehen." Das fand auch im Urteil mit der erklecklichen Geldstrafe seinen Ausdruck. Der streitselige Abend in Vilseck wird noch ein weiteres Verfahren nach sich ziehen: Ein anderer Besucher der Faschingsveranstaltung mischte sich ebenfalls in die beschriebene Auseinandersetzung ein und schlug dem 22-Jährigen zwei Mal ins Gesicht.
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