Bei Stadthallen-Abbruch wichtige Vorschriften beachten - Auftragsvergabe Mitte September
Neunburg vorm Wald. (mp) Der geplante Abriss der Stadthalle verzögert sich um rund einen Monat. Nachdem das Gebäude in den vergangenen Wochen noch auf Altlasten untersucht werden musste, kann die Stadtwerke Freizeit GmbH den Auftrag erst Mitte September vergeben. Die alte Halle kann aber nicht einfach über den Haufen geschoben werden; per Gesetz ist eine separate Entsorgung der Bauteile angeordnet.
Zehn Firmen haben sich um die Abrissarbeiten beworben, bis 12. September haben sie noch Zeit ein Angebot abzugeben. Die entsprechende Ausschreibung hat die Neunburger Architekten Monika Haimerl für die Freizeit GmbH erarbeitet. Nach Auftragsvergabe soll so schnell als möglich mit dem Abbruch begonnen werden, anvisiert ist der Zeitraum Ende September/Anfang Oktober.
Asbest im Dach
Doch nach dem Muster "abbrechen und - Zack - in den Container" gehe es dabei nicht, so die Architektin. Denn die fast 40 Jahre alte Bausubstanz hat es in sich, so ist beispielsweise das Eternitdach mit Asbest belastet. Weitere neuralgische Punkte beim Abriss sind die Rückstände des Klebers, mit dem der PVC-Boden einst befestigt worden war sowie die künstlichen Materialfasern in der Wärmedämmung.
"Nach dem Abfallentsorgungsgesetz muss jedes Bauteil getrennt und separat entsorgt werden", so Haimerl. Für ein Altlasten-Gutachten sind dem ausgedienten Baumaterial mehrere Proben entnommen worden, in der nächsten Woche rechnet die Architektin mit dem Vorliegen der Ergebnisse.
Von (mp) |
06.09.2008
| Netzcode: 1524388
Neunburg vorm Wald
Abriss-Arbeiten unter Atemschutz
Bei Stadthallen-Abbruch wichtige Vorschriften beachten - Auftragsvergabe Mitte September
Je nach Belastung entscheide sich dann, wo die Bauteile entsorgt werden müssen. Beispielsweise könne bei einer PCB-Belastung bis 50 Milligramm die Bearbeitung von der Neunburger Firma Lober übernommen werden.
Besonders zu achten sei auf die ordnungsgemäße Entsorgung des Altholzes. Dieses wird in verschiedene Kategorien eingeteilt, so fallen die hölzernen Fensterrahmen der aktuellen Stadthalle in die Kategorie IV (mit Holzschutzmitteln behandeltes, schadstoffbelastetes Altholz). Dagegen werden Dämm- und Schallschutzplatten als PCB-Altholz klassifiziert.
Fasern krebserregend
Auch das Gewerbeaufsichtsamt muss beim Abriss der Stadthalle eingeschaltet werden. "Das Dach darf nicht einfach abgebrochen werden", beschreibt Haimerl. Vielmehr muss die Firma ihre Arbeiter mit Atemschutzmasken und Schutzanzügen ausrüsten - "die Fasern können krebserregend sein". Der Abbruch muss vorher gemeldet werden, das Amt kontrolliert vor Ort ob ordnungsgemäß gearbeitet wird. Denkbar ist auch, dass im Inneren der Halle ein Sicherheitsnetz aufgebaut wird, um die Arbeiter aufzufangen, sollte das Dach beim Abbruch einstürzen.
Vorgesehen ist jedenfalls, dass der Abriss der alten Stadthalle in rund vier Wochen über die Bühne ist.
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