Sind Zivilprozesse von Opfern gegen Gewalttäter überhaupt noch finanzierbar? Diese Frage stellt ein Weidener nach den Geschehnissen beim Prozess gegen die "Stadtbad-Schläger":
Da wird ein Vater mit einem Kind auf offener Straße von Heranwachsenden brutal zusammengeschlagen, und der Richter meint im Zivilprozess, in dem es um die Entschädigung des Opfers geht, man hätte sich die zu erwartenden Prozesskosten von 50 000 Euro ersparen können, denn von den angeklagten Tätern sei ohnehin nichts zu holen. Müssen wir in Zukunft damit rechnen, dass Gewaltopfer besser gar nicht vor Gericht ziehen dürfen, wenn die Gefahr besteht, dass der Staat die Prozesskosten tragen muss?
Sind Recht, Sühne und Entschädigung nur noch eine Frage der Finanzierung? Dienen Prozesse nur noch der Bereicherung der Rechtsanwälte?
Immerhin hat in diesem Prozess das Engagement des Opferanwalts dazu geführt, dass Tatzeugen gehört wurden, die bestätigen konnten, dass alle fünf Täter auf das Opfer eingeschlagen haben.
27.09.2008
| Netzcode: 1550436
Briefe an die Redaktion
Im Strafprozess wurden vier Angeklagte freigesprochen, weil es das Gericht versäumt hatte, diese Tatzeugen zu hören. So konnten die Angeklagten behaupten, nur einer - ein in Polen wohnhafter polnischer Staatsbürger - habe zugeschlagen; die anderen seien abseits gestanden und hätten zum Teil sogar den Täter zurückgehalten.
Das Strafgericht musste mangels weiterer Tatzeugen diese Darstellung des Sachverhaltes durch die Angeklagten akzeptieren. Hätte das Gericht die jetzt gehörten Tatzeugen bereits im Strafprozess vernommen, hätte sich der voraussichtliche Prozess beim Oberlandesgericht sicherlich erübrigt. Auch das hätte - nebenbei gesagt - Kosten gespart.
Es ist nur zu verständlich, dass das Opfer einen Zivilprozess angestrebt hat, denn seine Entschädigungsansprüche bei dem einzigen Schuldigen in Polen geltend zu machen, hätte ihm nur Kosten verursacht - zusätzlich zu denen aufgrund von Arbeitsausfall, medizinischer Behandlung etc bereits angefallenen Ausgaben.
27.09.2008
| Netzcode: 1550436
Briefe an die Redaktion
Fast entsteht der Eindruck, dass Gewaltopfer als Prozesshansel abgetan werden, die dann, wenn sie ihre berechtigten Ansprüche bei den Tätern nicht durchsetzen können, dem Staat nur Kosten verursachen. Gibt es denn keine Möglichkeit, chronische Gewalttäter rascher zu verurteilen und sie durch härtere Strafen von Ihrem Tun abzuhalten ?
Dr. Rainer Burckhardt92637 Weiden
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